- 1317 - 1268. Oktober 25. Breslau. 8 Kal. Nov. Wlodizlaus, Erzbischof von Salzburg, Legat des päpstlichen Stuhles und Herzog von Schlesien, urkundet nach Einsicht der betreffenden Privilegien seines Grossvaters (in dem Heyneschen Abdruck ist statt aut avi zu lesen) Heinrich (o. No. 338), seines Bruders Heinrich, seiner Mutter Anna, des Bischofs Lorenz und des Breslauer Kapitels (o. No. 339) über die Dotirung der Kirche zu Polsnitz, dass auch fernerhin die Kapellane zu Kunzendorf und Freiburg ohne Rücksicht auf die vorgeschützte Entfernung die Kirche zu Polsnitz als ihre Mutterkirche betrachten sollen, unter Zustimmung und Mitsiegelung des Bischofs Thomas. Z.: Die Breslauer Kanon. d. Gerlacus, d. Henricus ruffus, die Grafen Themo und Varnner. Aus dem Or. im Besitze des bischöflichen Vikariatsamtes bei Heyne Bisthum Breslau II. 921. Von den nicht mehr erhaltenen Siegeln, die an dem Originale gehangen zu haben scheinen, müsste wohl das eine das des doch schon Ende Mai d. J. gestorbenen Bischofs Thomas I. gewesen sein, es würde sich also der o. bei der Urkunde vom 4. Juli hervorgehobene Widerspruch wiederholen; auch hier fehlt bei Thomas jede Andeutung darüber, dass der Bischof inzwischen gestorben sei. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |